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   LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2023 - L 3 BA 6/22   

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https://dejure.org/2023,20742
LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2023 - L 3 BA 6/22 (https://dejure.org/2023,20742)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.07.2023 - L 3 BA 6/22 (https://dejure.org/2023,20742)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Juli 2023 - L 3 BA 6/22 (https://dejure.org/2023,20742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 197 Abs 1 S 1 SGG, § 202 S 1 SGG, § 21 Abs 1 S 1 GKG 2004, § 318 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageverfahren - versehentlich doppelte Eintragung - keine zwei Hauptsachentscheidungen - doppelte Erhebung von Gerichtskosten - unrichtige Sachbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 21 Abs 1 S 1 GKG
    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV (BA)

  • rechtsportal.de

    § 21 Abs 1 S 1 GKG
    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV (BA)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.07.2020 - B 12 R 17/18 R

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2023 - L 3 BA 6/22
    Eine Beschäftigung in diesem Sinne setzt eine persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber voraus (vgl. zu einem Geschäftsführer mit 25 v.H. des Stammkapitals: BSG, Urteil vom 7. Juli 2020 - B 12 R 17/18 R -, juris, RdNr. 16 m.w.N.).

    Sie muss die Rechtsmacht haben, selbst die Geschicke des Unternehmens bestimmen zu können (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2020 - B 12 R 17/18 R -, juris, RdNr. 16f.).

  • BSG, 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Lehrerin an einer städtischen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2023 - L 3 BA 6/22
    Demgegenüber sind die Kriterien zu Vorgaben, "wie", "wann" und "wo" gearbeitet wird, bei Personen in leitender Position nicht geeignet, zu der maßgebenden Abgrenzung beizutragen (vgl. für eine Lehrtätigkeit z.B. BSG, Urteil vom 28. Juni 2022 - B 12 R 3/20 R -, juris, RdNr. 18 m.w.N.).
  • BSG, 29.03.2022 - B 12 KR 1/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2023 - L 3 BA 6/22
    Die Statusfeststellung im Bescheid der Beklagten vom 23. Oktober 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Februar 2016 stellt einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar, der über den Prüfzeitraum dieses Bescheides hinausgehende Wirkung hat (vgl. zur Statusfeststellung als Dauerverwaltungsakt: BSG, Urteil vom 29. März 2022 - B 12 KR 1/20 R -, juris, RdNr. 13).
  • BSG, 29.12.2011 - B 13 SF 3/11 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erinnerung - Absehen von der Kostenerhebung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2023 - L 3 BA 6/22
    Es muss insoweit ein schwerer Mangel im Sinne einer eindeutigen und unrichtigen Sachbehandlung durch das Gericht vorliegen (vgl. BSG, Beschluss vom 29. Dezember 2011 - B 13 SF 3/11 S -, juris, RdNr. 8ff.).
  • BSG, 13.12.2022 - B 12 R 3/21 R

    Sozialversicherung - Beschäftigung versicherungsfreier Rentner - Pflicht zur

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2023 - L 3 BA 6/22
    Für den Beigeladenen zu 2. ergibt sich dasselbe Ergebnis unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG zu Gesellschafter-Geschäftsführern mit einer Minderheitsbeteiligung ohne Sperrminorität, der sich der Senat anschließt und die auch für eine Gesellschaft mit einer Mehrheit der Geschäftsanteile in Hand einer Familie gilt (vgl. statt aller BSG, Urteil vom 13. Dezember 2022 - B 12 R 3/21 R -, juris, RdNr. 13ff. m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2023 - VIII ZB 75/22

    Einheitlichkeit eines Rechtsmittels trotz Einreichung von Berufungsschriften bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2023 - L 3 BA 6/22
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich selbst bei zwei bei unterschiedlichen Gerichten eingehenden Schriftsätzen zu demselben Streitgegenstand um ein einheitliches Verfahren handelt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. Februar 2023 - VIII ZB 75/22 -, juris, RdNr. 10).
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